KAUFABWICKLUNG

 

Paragraph 35 des "türkischen Grundbuchgesetzes" erlaubt Ausländern, Immobilien zu kaufen, wenn es Türken erlaubt ist, in diesem fremden Land Immobilien zu kaufen.

Hier greift die Reziprozitätsklausel der einzelnen Länder.

Es können nur bebaute Grundstücke von max. 2,5 ha erworben werden.

Käufe können nur durch das Grundbuchamt abgewickelt werden, nicht durch Anwälte oder einen Notar wie in Deutschland.

In der Türkei wird die Eintragung in ein Plotbuch "Tapu" genannt. Dieses "Tapu" wird vom Grundbuchamt nur in Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers ausgehändigt.

Um in das türkische Grundstücksbuch eingetragen zu werden, benötigen Ausländer ein "Unbedenklichkeitsschreiben" der "Militärbehörde von Izmir", in dem die Erlaubnis zum Kauf von Immobilien in der Region klar zum Ausdruck kommt.

Bevor wir unsere Objekte zum Verkauf anbieten, werden sie bezeugt und das erforderliche "Unbedenklichkeitsschreiben" ist dann nur noch ein formales Verfahren. In der Regel dauert es ca. 12 Wochen, bis Sie dieses "Unbedenklichkeitsschreiben" erhalten!

Ein Zeitplan für den Immobilienkauf

1. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Agentur. Wir holen Sie von Ihrem Hotel ab, stellen Ihnen und den Menschen, die für uns arbeiten, unser Unternehmen vor. Bei einer Tasse Kaffee präsentieren wir die Objekte, die von Ihnen ausgewählt wurden.

2. Wir besichtigen die ausgewählten Objekte, wo Sie ausführlich informiert werden.

3. Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, unterzeichnen wir einen Vertrag.
Alle Einzelheiten, der Käufer-Verkäufer, das Objekt, die Zahlungsbedingungen und andere Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages sind 20% Anzahlung fällig. Der Restbetrag wird bei einem Abschlussgespräch im Grundbuchamt ausgezahlt.

4. Wir als Ihr Partner benötigen von Ihnen – als Käufer – ein beglaubigtes Mandat, um alle notwendigen Formalitäten für Sie zu erledigen.

5. Sobald der "Unbedenklichkeitsbrief" aus Izmir gekommen ist, ist Ihr Erscheinen im Landamt notwendig. Wir organisieren den Termin, an dem alle relevanten Personen erscheinen müssen. Nun sind die Zahlungen für das Objekt, die Grundbuchgebühren und die Steuern auf die Grundstücksübertragung fällig und in Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers wird das "Tapu" an den Käufer übermittelt.

6. Jetzt sind Sie der offizielle Eigentümer einer Immobilie in der Türkei

Nachdem wir Ihren Urkundentitel erhalten haben, melden wir die Immobilie beim örtlichen Büro an, beantragen Ihre Aufenthaltserlaubnis (ISKAN) und ändern das Wasser- und Stromabonnement auf Ihren Namen.

Die folgenden Dokumente werden benötigt, wenn Sie planen, eine Immobilie zu kaufen:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • 2 Fotos
  • Steuernummer (des örtlichen Finanzamtes)